AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01.01.2012

 

1. Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der ARNOVATION – gestalten + optimieren erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Gebrauchsbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

1.2 Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

1.3 Diese Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn die andere Vertragspartei Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die ARNOVATION – gestalten + optimieren in Kenntnis entgegenstehender und/oder abweichender Bedingungen eine vertraglich vereinbarte Lieferung /Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur wirksam vereinbart, wenn ARNOVATION – gestalten + optimieren diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abdingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.

1.5 Mitarbeiter von ARNOVATION – gestalten + optimieren oder mit der Durchführung der Leistung beauftragte Dritte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die vom Vertragsinhalt des von ARNOVATION – gestalten + optimieren abgeschlossenen Vertrages abweichen.

1.6 Angebote von ARNOVATION – gestalten + optimieren sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten. Angebote gelten als angenommen und Aufträge als erteilt, wenn die ARNOVATION – gestalten + optimieren dies schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.

1.7 Die ARNOVATION – gestalten + optimieren ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

 

2. Lieferung und Leistung

2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die ARNOVATION – gestalten + optimieren hergeleitet werden können.

2.2 Die ARNOVATION – gestalten + optimieren behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

2.3 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist (im folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt) wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der ARNOVATION – gestalten + optimieren vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der ARNOVATION – gestalten + optimieren oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten- vom Vertrag zurücktreten.

2.4 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins ARNOVATION – gestalten + optimieren schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät ARNOVATION – gestalten + optimieren in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von ARNOVATION – gestalten + optimieren auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung beschränkt . Ist der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Schadenersatzansprüche im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er ARNOVATION – gestalten + optimieren nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen und ist der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 25 % der vertraglichen Vergütung begrenzt. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass ARNOVATION – gestalten + optimieren während eines Verzuges die Leistungserfüllung unmöglich wird. Eine Haftung der ARNOVATION – gestalten + optimieren ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um die ARNOVATION – gestalten + optimieren in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.

2.5 Die ARNOVATION – gestalten + optimieren behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von der ARNOVATION – gestalten + optimieren zu vertreten ist.

2.6 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.

2.7 Bei Verzug der Annahme hat die ARNOVATION – gestalten + optimieren zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer-/Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann die ARNOVATION – gestalten + optimieren Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen; der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens durch die ARNOVATION – gestalten + optimieren oder den Vertragspartner kann erfolgen.

 

3. Prüfung und Gefahrübergang

3.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei der ARNOVATION – gestalten + optimieren binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis der ARNOVATION – gestalten + optimieren werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und -gefahr trägt der Vertragspartner.

3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstands nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsprodukts an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von der ARNOVATION – gestalten + optimieren benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der ARNOVATION – gestalten + optimieren verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste/dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Detmold. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben sowie Montage, Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden entsprechend der jeweils geltenden Preisliste/des individuellen Angebots gesondert berechnet. Bei Warenbestellungen durch die ARNOVATION – gestalten + optimieren gelten die vereinbarten Preise – falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – ebenfalls als Festpreise, sofern der Lieferant seine betreffenden Preise nicht allgemein herabsetzt. Der Lieferant verpflichtet sich, der ARNOVATION – gestalten + optimieren keine ungünstigeren Preise und Bedingungen einzuräumen als anderen vergleichbaren Abnehmern.

4.2 Die ARNOVATION – gestalten + optimieren behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei der ARNOVATION – gestalten + optimieren eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

4.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung. Schecks werden nicht mehr angenommen..

4.4 Die ARNOVATION – gestalten + optimieren ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen der Vertragspartei, Zahlungen auf bestehende Forderungen in beliebiger Reihenfolge zu verrechnen.

4.5 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche der ARNOVATION – gestalten + optimieren nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem der ARNOVATION – gestalten + optimieren die Forderung zusteht.
4.6 Soweit seitens der anderen Vertragspartei oben stehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann die ARNOVATION – gestalten + optimieren jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die ARNOVATION – gestalten + optimieren Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von ARNOVATION – gestalten + optimieren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag der ARNOVATION – gestalten + optimieren zustehenden Forderungen.

5.2 Die andere Vertragspartei ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit sie ihrerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner auf das Eigentum der ARNOVATION – gestalten + optimieren hinzuweisen und die ARNOVATION – gestalten + optimieren unverzüglich zu unterrichten.

5.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Waren, deren Eigentümer nicht die ARNOVATION – gestalten + optimieren ist, erwirbt die ARNOVATION – gestalten + optimieren Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die ARNOVATION – gestalten + optimieren als Hersteller i. S. d. § 950 BGB, ohne die ARNOVATION – gestalten + optimieren zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der ARNOVATION – gestalten + optimieren im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

5.4 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen der ARNOVATION, oder bei dessen Vermögensverfall kann die ARNOVATION – gestalten + optimieren vom Vertrag zurücktreten und ist die ARNOVATION – gestalten + optimieren, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich die ARNOVATION – gestalten + optimieren und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis der ARNOVATION – gestalten + optimieren oder des Vertragspartners möglich ist.

5.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch die ARNOVATION – gestalten + optimieren gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

5.6 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum der ARNOVATION. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der ARNOVATION – gestalten + optimieren über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

 

6. Gewährleistung

6.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler auszuschließen.

6.2 Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstandes nach Maßgabe folgender Bedingungen.

6.2.1 Die ARNOVATION – gestalten + optimieren gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der ARNOVATION – gestalten + optimieren schriftlich bestätigt wurden.

6.2.2 Die ARNOVATION – gestalten + optimieren kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Funktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl übereinstimmen.

6.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als die ARNOVATION – gestalten + optimieren oder von der ARNOVATION – gestalten + optimieren hierzu autorisierte Dritte.

6.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

6.2.5 Unabhängig von Vorstehendem gibt die ARNOVATION – gestalten + optimieren etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

6.2.6 Die gelieferte Ware, bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei der ARNOVATION – gestalten + optimieren zu rügen.

6.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der ARNOVATION – gestalten + optimieren Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der ARNOVATION – gestalten + optimieren über. Falls die ARNOVATION – gestalten + optimieren Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet die ARNOVATION – gestalten + optimieren nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

6.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die ARNOVATION – gestalten + optimieren die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

6.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die ARNOVATION – gestalten + optimieren berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden nach der jeweils aktuellen Preisliste der ARNOVATION – gestalten + optimieren berechnet.

6.2.10 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Vertragspartner die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in den jeweils gültigen Preislisten zu beachten.

 

7. Haftungsbeschränkung

Ist die ARNOVATION – gestalten + optimieren aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung der ARNOVATION – gestalten + optimieren ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet die ARNOVATION – gestalten + optimieren nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung der ARNOVATION gestalten + optimieren, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in Ziffer 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung von Arnold Hüls, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der ARNOVATION – gestalten + optimieren für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

 

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

8.1 Die ARNOVATION – gestalten + optimieren übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner hat die ARNOVATION – gestalten + optimieren von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.2 Soweit gelieferte Produkte/Leistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners gefertigt/erbracht wurden, hat dieser die ARNOVATION – gestalten + optimieren von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Auf etwaige Prozesskosten zahlt der Vertragspartner auf Aufforderung durch die ARNOVATION – gestalten + optimieren einen angemessenen Vorschuss.

 

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die ARNOVATION – gestalten + optimieren abzutreten.

9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Detmold. Die ARNOVATION – gestalten + optimieren ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand nach Wahl der ARNOVATION – gestalten + optimieren zu verklagen.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ARNOVATION – gestalten + optimieren mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der ARNOVATION – gestalten + optimieren seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

9.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.